Jetzt ist es wenigstens offiziell … Der Bundesnachrichtendienst darf weiter ohne besonderen Anlass den deutschen Internet-Knoten DE-CIX – dem größten der Welt – anzapfen und Datenkopien ableiten. Klage abgewiesen, weitere Rechtswege untersagt.
Das Brisante dabei ist ….
Damit ist es jetzt offiziell, dass das Bundesinnenministerium … wie schreibt die SZ?
„Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen. Das Bundesverwaltungsgericht ließ keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu.“
Zusatzkommentar: logbuch-netzpolitik.de schrieb 2014:
„Auch der Bundestag merkt plötzlich dass, er sein Internet über einen US-Provider bezieht und es wird bekannt, dass der BND die Datenströme des DE-CIX schon vor 10 Jahren bereitwillig weitergeleitet hat. Während im US-Repräsentantenhaus sich zumindest etwas Widerstand gegen die NSA-Methoden regt konzentriert sich die deutsche Politik auf Sonntagsreden und nutzlose Cyber-Dialoge.“
Hier ein SZ-Artikel aus dem Jahr 2013:
http://www.sueddeutsche.de/digital/geheimdienst-kooperation-gedraenge-am-daten-drehkreuz-1.2016514