Machen wir’s kurz: Coronahilfe für Festangestellte = Kurzarbeitergeld darf vollumfänglich für Privatausgaben genutzt werden. Bei Corona-Soforthilfen für viele Solo-Selbstständige ist die Mitverwendung für Privatausgaben höchstproblematisch.
Ein Lehrstück zum Thema: „Springe nicht gleich über jedes Stöckchen, das der Staat Dir hinhält“
Details, Abwägungen und Relativierungen hier:
https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-06/solo-selbststaendige-soforthilfen-coronakrise-betrug-verdacht/komplettansicht