Die Schilderungen des ChaosComputerClubs bzgl. der eklatanten Sicherheitsmängel bei der Vergabe der Geräte der Telematik-Infrastruktur zeigen Wirkung. Der Vorstand der kassenärztlichen Vereinigung Bayerns hat einen offenen Brief an Gesundheitsminister Spahn veröffentlicht. (‚Kudos‘ für diesen Brief!)
Zitat aus dem offenen Brief:
„Damit nicht genug: Die von der gematik durchzuführende Datenschutzfolgeabschätzung liegt bis heute nicht vor! (…) Aus Art. 26 Abs. 1 Satz 2 DSGVO geht hervor, dass die gemeinsam Verantwortlichen (gematik und Praxisbetreiber) eine Vereinbarung treffen müssen. Das Fehlen einer solchen Vereinbarung kann zu einer Geldbuße nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO führen. Aus unserer Sicht befinden sich die Praxisbetreiber hier in einem Interessenskonflikt.
Wer sich nicht an die TI anbindet, verhält sich nach § 291 SGB V gesetzeswidrig und erhält einen Honorarabzug.
Wer sich anbindet, verhält sich nach Art. 26 DSGVO gesetzeswidrig und ihm droht eine Geldbuße.
Die vom Chaos Computer Club aufgedeckten eklatanten Sicherheitsmängel müssen ernst genommen werden und Konsequenzen haben. Von Ihnen als verantwortlichem Minister erwarten wir, dass die Honorarkürzungen für die Ärzte und Psychotherapeuten, die nicht an die TI angeschlossen sind, unverzüglich ausgesetzt werden.“
(Zitat-Ende)
Der komplette offene Brief: https://www.kvb.de/presse/statements/offener-brief-an-minister-jens-spahn/
Unsere Meinung:
- Wird es Zeit zum zivilen Ungehorsam? Man könnte es keiner Arztpraxis verübeln, die bereits gezahlten Strafzuschläge für die Nicht-Nutzung der Telematik-Infrastruktur anwaltlich solange zurückzufordern, bis die gefordete Datenschutzfolgeabschätzung vorliet. Immerhin ist nun nachweisbar, dass diese technische Infrastruktur ganz einfach von Unbefugten mitgenutzt werden könnte, da sich jedermann die nötige technische Ausrüstung für den Zugriff auf die Telematik-Infrastruktur zusenden lassen könnte/konnte.
- Laut DSGVO ist jeder, der personenbezogene Daten verarbeitet, verpflichtet, nur externe Dienstleister/Infrastrukturen zu nutzen, von denen er sich selbst überzeugt hat, dass dort liegende personenenbezogenen Daten sicher vor ungefugtem Zugriff geschützt sind. Insofern ist fraglich, ob Arzpraxen, die aktuell an der TI teilnehmen, gegen diese Sorgfaltspflicht verstoßen. Vielleicht findet sich ja ein Anwalt für ein Musterfeststellungsverfahren?
- Artzpraxen sollten der KVB und dem ChaosComputerClub den Rücken in dieser Debatte stärken; jedoch ubedingt Polemik und emotionale Vergiftungen vermeiden!
- Initiative „TI-frei“ (inklusive Siegel für Arztpraxen zum Ausdrucken)
- Petition gegen den TI-Zwang (hier geht es u.a. um ungeklärte Haftungsfragen für Arztpraxen)
Verwandter Artikel aus unserem Blog:
** mediz. Telematik-Infrastruktur: Dilettantismus bei Geräte- und Kartenausgabe
Wieder einmal wird klar,
- wie wichtig der ChaosComputerClub und technik-/hacking-begeisterte Menschen sind, um die moderne Gesellschaft sicherer zu machen
!!! CCC-Fördermitgliedschaft hier beantragen !! - wie wichtig Ärzte sind, die sich dem TI-Zwang widersetzen und dafür finanzielle Nachteile (Abrechnungsabschläge) in Kauf nehmen.