(erstveröffentlicht am 02.November 2021) Auch in diesem Herbst/Winter wird Deutschland aufgrund der verbesserungsfähigen Aufklärung über richtiges Lüften in vermeidbare hitzige Debatten und/oder Kontaktbeschränkungen hineinlaufen.
Dabei wäre es so einfach,
(a) sich bei vermeidbaren Mehrpersonen-Kontakten etwas zurückzunehmen
(b) regelmäßig je nach Raumgröße, Personenzahl und Lüftungsvorrichtungen richtig zu Lüften (inbes. vor/nach/während Fremdaufenthalten)
(c) zu akzeptieren, dass Geimpft-Sein nicht von aller Rücksichtnahme bzgl. der Weiterverbreitung entbindet
Video: Wie sich eine Covid19-Infektion in geschlossenen Räumen ausbreitet
Lüftungs-Apps/Simulatoren fürs Smartphone
- Handy-App der BGN für Kleinbetriebe, Haushalte, Firmen und auch Gastronomie:
https://www.bgn.de/lueftungs-app/
_ - Handy-App der Unfallkasse „Co2-Timer“
https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/innenraumarbeitsplaetze/raumluftqualitaet/co2-app/index.jsp
_ - Lüftungssimulatur für Schulen (Schweizer Kampagne „frische Luft für wache Köpfe“):
https://www.simaria.ch/de/simaria
Unfallkasse Hessen: Erklär-Video „Richtig Lüften“:
Zitat:
Mit einer guten Raumlüftung kann das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 deutlich gesenkt werden. Unsere Empfehlungen zur Lüftung von Arbeits- und Schulräumen fußen auf der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 „Lüftung“. Ein Parameter für die Qualität der Raumlüftung ist die Kohlendioxidkonzentration. Die ASR A3.6 empfiehlt eine Kohlendioxidkonzentration von 1000 ppm („Pettenkoferzahl“) in Räumen nicht zu überschreiten. Räume, die die „Pettenkoferzahl“ einhalten oder besser unterschreiten, gelten als gut gelüftet. Für Räume mit freier Lüftung bedeutet das: regelmäßige Stoßlüftung über geöffnete Fenster. In Besprechungsräumen sollte nach 20 Minuten für 5 Minuten im Herbst und für 3 Minuten im Winter gelüftet werden.
Eine gute Hilfestellung für die Bestimmung der konkreten Lüftungsfrequenz in Innenräumen bietet die Co2-App des IFA und der Unfallkasse Hessen.
Mit Frischluft gegen das CoronaVirus!
https://www.gesundheit.gv.at/aktuelles/lueften-coronavirus
Passend hierzu mein Blog-Artikel vom April 2021:
„Regelmäßiges Stoßlüften für Betriebe, Büros und bei Treffen unabdingbar„
https://compeff-blog.de/2021/neindochoh-regelmaessiges-stosslueften-fuer-betriebe-empfohlen-britische-mutante-aha-reicht-nicht/
Zitat RKI vom 2.November 2021:
Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung PCR-positiv werden und dabei auch infektiöse Viren ausscheiden. Dabei können diese (Anm: weitergebenden) Menschen entweder Symptome einer Erkrankung (die zumeist eher milde verläuft) oder überhaupt keine Symptome entwickeln. (…) Das Risiko, das Virus möglicherweise auch unbemerkt an andere Menschen zu übertragen, muss durch das Einhalten der Infektionsschutzmaßnahmen zusätzlich reduziert werden. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) auch nach Impfung die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen (Alltagsmasken, Hygieneregeln, Abstandhalten, Lüften) weiterhin einzuhalten.